Ernährung & Gesundheit
kontrovers

News - 10.11.2010

Irrsinn in der Ernährungsberatung

Ernährungsbratung wird von den gesetzlichen Kassen nur dann erstattet, wenn sie den überholten Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) entspricht. Dabei bedürfen Patienten einer individuellen und am aktuellen Kenntnisstand orientierten Beratung.

Offener Brief an den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie den
Gemeinsamen Bundesausschuss, Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 27. August 2010 veröffentlichten Sie eine neue Fassung des »Leitfadens Prävention. Handlungsfelder und Kriterien des GKV-Spitzenverbandes zur Umsetzung von §§ 20 und 20a SGB V.«. Darin legen Sie sich erneut darauf fest, Ernährungsberatungen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung nur zu unterstützen, sofern sie sich nach den aktuellen Lebensmittelempfehlungen und Beratungsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) richten.

Wir möchten Sie eindringlich darauf hinweisen, dass die »aktuellen« DGE-Empfehlungen quasi unverändert aus den 50er-Jahren des letzten Jahrhunderts stammen, als die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung knapp war, die körperliche Aktivität in Beruf und Freizeit hoch und die Bürger überwiegend schlank und fit.

Inzwischen ist die Nahrungsmittelversorgung überbordend, die körperliche Aktivität verschwindend gering, und weit mehr als die Hälfte der Bürger sind übergewichtig oder fettsüchtig. Diese Menschen entwickeln typischerweise eine Störung, bei der Kohlenhydrate nicht adäquat verstoffwechselt werden können (Insulinresistenz). Sie bedingt in den meisten Fällen weitere Störungen, die als Metabolisches Syndrom zusammengefasst werden. Die DGE hält auch diese stoffwechselgestörten Menschen dazu an, über die Hälfte ihrer täglichen Kalorien in Form von Kohlenhydraten zu verzehren. Wenn Menschen mit einer Kohlenhy­dratstoffwechsel-Störung überwiegend Kohlenhydrate essen, überlasten sie mit der Zeit ihre Kompensationsmechanismen und überfordern ihre Bauchspeicheldrüse. Es kommt zu einer unphysiologisch hohen Insulinkonzentration, die weitere Störungen fördert. Vor allem für diesen Personenkreis ist eine stärkereiche Kost als unabhängiges Diabetesrisiko erkannt. Mit Ihrer Empfehlung, nur DGE-konforme Ernährungsberatung zuzulassen, tragen Sie dazu bei, dass die Diabetesrate weiter ansteigt.

Die Vorteile kohlenhydratreduzierter, eiweiß- und fettreicher Kostformen für Menschen mit Übergewicht, Metabolischem Syndrom und Typ-2-Diabetes sind wissenschaftlich mittlerweile hinreichend belegt. Dazu kommen die Berichte über sehr gute Erfolge unzähliger Therapeuten, die sich von ihren Patienten haben motivieren lassen, diese alternative Ernährungsweise zu testen: Die Stoffwechselwerte bessern sich, Heiß- und Süßhungerattacken bleiben aus, und die Risikoindikatoren sinken, selbst wenn dabei nicht abgenommen wird. Das ist der größte Vorteil gegenüber den bisher üblicherweise empfohlenen fettarmen, kohlenhydratbetonten Diäten.

Wir fordern Sie auf, die wissenschaftliche Evidenz zu beachten und für die wachsende Bevölkerungsgruppe der Menschen mit Insulinresistenz und deren Folgen neue Maßstäbe zu setzen. Die gängigen Ernährungsempfehlungen der Fachgesellschaften sind weder up to date noch nützlich, sondern kontraproduktiv. Man muss sogar davon ausgehen, dass sie schaden und die gesundheitlichen Probleme dieser Menschen verschärfen. Daher halten wir es für unethisch, ihnen die DGE-Empfehlungen aufzudrängen.

Immer mehr Krankenkassen stehen vor der Pleite, weil die Einnahmen die Ausgaben nicht decken. Was die Ausgabenseite betrifft, so interessiert Sie vielleicht, dass sich mit einer Ernährung, die eben nicht das Fett reduziert, sondern die Kohlenhydrate, der Medikamentenbedarf von Typ-2-Diabetikern zeitnah um rund 70 Prozent senken lässt. Bei zehn Millionen Betroffenen dürfte die damit erzielbare Ersparnis ins Gewicht fallen.

Wie lange wird es noch dauern, bis die Krankenversicherungen zum Wohle der Patienten handeln und die Ernährungsberatung ergebnisorientiert fördern? Entscheidend ist doch, dass ein Ernährungskonzept nachvollziehbar Risiken mindert und Lebensqualität verbessert und nicht, ob es der veralteten Lehrmeinung einer Fachgesellschaft entspricht, die sich in politischen Zwängen befindet. Wir fordern Sie daher auf: Lassen Sie bei nachweisbarem Erfolg alternative Ernährungskonzepte zur Bezuschussung zu.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. oec. troph. Ulrike Gonder, Hünstetten
Dr. Nicolai Worm, München